ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SEG-UNTERNEHMENSGRUPPE

Verleih, Ausschankanhänger, Kühlanhänger, Lastenhänger, Ausschanktechnik | Zubehör, Veranstaltungsmöbel & Veranstaltungsequipment

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der SEG Unternehmensgruppe, Inh. André Gruhle, Weideweg 15, 09116 Chemnitz. Allen von diesen AGB abweichenden Bedingungen wird widersprochen. Die Angebote von der SEG Unternehmensgruppe und Auskünfte auf Anfragen des Kunden sowie die Preisangaben in der veröffentlichten Preisliste sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. Wir liefern und vermieten Ausschankanhänger, Kühlanhänger, Lastenhänger, Ausschanktechnik und Zubehör, Veranstaltungsmöbel und Veranstaltungsequipment ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen unserer Kunden sind uns gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich mit uns schriftlich vereinbart worden sind.

 

VERTRAGSSCHLUSS

Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde die von der SEG Unternehmensgruppe erhaltene Auftragsbestätigung rechtskräftig unterschrieben zurückschickt. Der SEG Unternehmensgruppe bleibt es vorbehalten, Angebote ohne Angaben von Gründen abzulehnen.

 

MIETPREISE

Es gelten ausschließlich die Mietpreise der aktuellen Preislisten der SEG Unternehmensgruppe. Abweichungen hierzu bedürfen der gesonderten individuellen Vereinbarung. Die vereinbarten Preise behalten ihre Gültigkeit über einen Zeitraum von 3 Monaten, mit Erstellungsdatum des Angebotes.

Sämtliche Preise verstehen sich pro Stück und Mieteinheit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mietdauer einer Mieteinheit umfasst jeweils einen Zeitraum von vier Tagen. Dies gilt auch dann, wenn gemietete Artikel vorzeitig oder unbenutzt zurückgegeben werden.

Der Preis wird ab Übergabezeitpunkt der Mietgegenstände am Lager der SEG Unternehmensgruppe berechnet. Verpackungen, Versicherungen, Transportkosten und sonstige Kosten sind nicht enthalten.

Erfolgt die Rückgabe der Mietgegenstände nicht rechtzeitig innerhalb der regionalen Öffnungszeiten der SEG Unternehmensgruppe, verlängert sich die Mietzeit um jeweils eine Mieteinheit, d.h. vier Tage. Für jede angefangene Mieteinheit wird die volle Vergütung berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.

 

TRANSPORT – ANLIEFERUNG – ABHOLUNG

Der Transport wird separat nach Gewicht, Kubatur und Entfernung berechnet und gilt ab Lager bis hinter die erste ebenerdige Tür. Bei Anlieferung und Abholung des Mietgutes im vereinbarten Zeitraum hat der Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm bevollmächtigte Person anwesend ist. Der Mietgutempfang muss per Unterschrift auf dem Lieferschein gegengezeichnet werden. Sollte der Mieter zum vereinbarten Termin der Anlieferung nicht anwesend sein, wird das Mietgut wieder mitgenommen und der Transport dem Mieter in Rechnung gestellt.

Bei Übernahme der Mietsachen beginnt die Haftung des Mieters. Es wird daher empfohlen, das Mietgut für die Dauer der Nutzung, einschließlich der Zeiten für Auf- und Abbau, zu versichern.

Der Mieter stellt sicher, dass der Zugangsweg zum Anlieferungsort frei zugänglich ist und ggfls. mit einem LKW von bis zu 40 Tonnen befahren werden kann. Sollten diese Bedingungen nicht gegeben sein, trägt der Mieter die Schäden am Gelände oder an Gebäuden.

Sollte der Mieter Schäden an den Mietartikeln feststellen, müssen diese innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Ware beim Vermieter beanstandet werden.

 

SELBSTABHOLUNG

Der Mieter muss bei Selbstabholung dafür Sorge tragen, dass der Transport vorschriftsmäßig geschieht und haftet für jedwede Schäden.

Die Ware sollte nur in einem Fahrzeug transportiert werden, welches abhängig von Größe, Gewicht und Beschaffenheit, für den Transport dieser Ware geeignet ist.

Die Ware sollte im Fahrzeug durch angemessene Maßnahmen gegen Rutschen und Kippen gesichert werden, um Sie und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

 

KOSTENPFLICHTIGE ZUSATZLEISTUNGEN

Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Einsammeln der Mietgegenstände sind nicht im Mietpreis enthalten, soweit nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

 

ZAHLUNGSBEDINGEN 

Zur Begleichung dieser Kosten erhält der Nutzer eine separate und rechtsgültige Rechnung, die innerhalb der genannten Frist zu begleichen ist.

Zahlungsmöglichkeiten sind Bargeld oder EC-Karten-Lastschriftverfahren. Bei Neukunden kann eine Kaution erhoben werden, die bei Rückgabe der Ware und nach Warenkontrolle schnellstmöglich rückerstattet wird.

 

STORNOBEDINGUNGEN MIETARTIKEL

Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des Mietzeitraums gekündigt, entsteht eine Stornogebühr von mindestens 10% der entstandenen Kosten. Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit. 

 

STORNOBEDINGUNGEN VERANSTALTUNG

Wird ein bereits erteilter Auftrag storniert, entsteht eine Stornogebühr von:

Bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50% der Veranstaltungskosten auf Grundlage des unterschriebenen Angebots

Bis 10 Tage vor Veranstaltung: 60% der Veranstaltungskosten auf Grundlage des unterschriebenen Angebots

< 7 Tage vor Veranstaltung 90% der Veranstaltungskosten auf Grundlage des unterschriebenen Angebots

 

Eine Stornierung muss stets schriftlich erfolgen. Mündliche Nebenreden haben keine Gültigkeit.

 

VERZUG 

Gerät der Mieter mit seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag in Verzug, ist die SEG Unternehmensgruppe berechtigt, bei Zahlungsansprüchen Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszins zu verlangen.

 

HAFTUNG 

Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietgegenstände von der Übernahme bis zur Rückgabe der Ware an die SEG Unternehmensgruppe. Die Rückgabe erfolgt unter Vorbehalt, da exakte Bruch- und Fehlmengen sowie Beschädigungen erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden können. Dieser Prozess ist in unseren Qualitätsrichtlinien definiert und garantiert eine gewissenhafte und dokumentierte Arbeitsweise. Der Preis für Fehl- und Bruchmengen sowie beschädigte Gegenstände ist wie folgt kalkuliert.

Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Wiederbeschaffungswert abzüglich Endreinigung und Mietpreis. Zusätzlich bleibt der Mieter verpflichtet, bis zur Durchführung der Wiederbeschaffung zuvor vereinbarten Mietpreis zu entrichten.

Der Mieter ist verpflichtet dem Vermieter technische Störungen unverzüglich mitzuteilen.

Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden.

Der Mieter sichert einen sorgsamen und pfleglichen Umgang zu, Änderungen, Manipulationen oder Umbauten sind nicht zulässig. Das bekleben der Mietgegenstände ist ausdrücklich untersagt. Der Mieter versichert der SEG Unternehmensgruppe, das geliehene Gegenstände, Gerätschaften und anderweitige Artikel ausschließlich für ihren Zweck bestimmt eingesetzt werden.

Für eine Beschädigung oder einen Totalverlust haftet der Mieter uneingeschränkt. Entsprechende Versicherungsleistungen werden im Schadensfall ausdrückliche an die SEG Unternehmensgruppe abgetreten.

Wird dem Mieter ein Ausschankwagen/Kühlhänger überlassen, gilt zusätzlich folgende Regelung:

Bei Diebstahl beträgt die Selbstbeteiligung 2500,- Euro (zweitausendfünfhundert Euro). Diese ist bei Schadenseintritt sofort an die SEG Unternehmensgruppe fällig.

Schäden und/oder Verluste sind der SEG Unternehmensgruppe spätestens am Tag der Rückgabe unaufgefordert zu melden.

Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er mit dem sach- und fachgerechten Umgang der Leihgegenstände, insbesondere mit technischem Gerät vertraut ist. Sicherheitsregelungen, Vorschriften, insbesondere die der dafür zuständigen Berufsgenossenschaften sind dem Nutzer bekannt und werden entsprechend eingehalten.

 

AUFRECHNUNG UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT  

Der Mieter ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen fällige Ansprüche von der SEG Unternehmensgruppe aufzurechnen oder wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Der Mieter kann vielmehr nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen die Aufrechnung erklären.

 

KÜNDIGUNG DES VERTRAGES 

Die SEG Unternehmensgruppe ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die begründete Befürchtung besteht, dass Mietgegenstände nicht vertragsgemäß verwendet werden und hierdurch einen Schaden erleiden. Für diesen Fall bleibt der Mieter verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen.

Der Mieter ist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn die SEG Unternehmensgruppe entgegen der vertraglichen Vereinbarung die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Mietgegenstände nicht vollständig zur Verfügung stellen kann oder nicht vorrätige Mietgegenstände nicht durch Mietgegenstände gleicher Art und Güte zu ersetzen im Stande ist.

 

FARBABWEICHUNGEN 

Farbabweichungen zwischen der gelieferten Ware und Fotos in Druckvorlagen und / oder im Internetkatalog sind technisch bedingt und begründen keinen Mangel.

 

URHEBERRECHT 

Der Vermieter behält sich das Recht vor Fotos und Videos von den Vermietgegenstände, in Absprache mit dem Kunden, vor Ort zu machen. Dabei werden jedoch nur die Vermietgegenstände abgelichtet, nicht jedoch Eigentum des Mieters.

 

REINIGUNG DER MIETARTIKEL 

Der Mieter muss dafür Sorge tragen, dass die Mietartikel sorgfältig behandelt werden. Diese müssen sortiert und gespült sein. Optional kann die Reinigung gegen eine Pauschale durch die SEG Unternehmensgruppe erfolgen. Jedoch muss die Abgabe ohne größere Essensreste erfolgen, so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können.

Eine Nachberechnung übermäßig verschmutzter Artikel bleibt vorbehalten.

Textilien, wie z.B. Husse, müssen stets trocken zurückgegeben werden.

 

TRITT DIE SEG Unternehmensgruppe ALS VERANSTALTER AUF FESTEN AUF 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche zwischen dem Veranstalter und dem Ausstellern/Schausteller (nachfolgend „Mieter“ genannt) geschlossenen Verträgen für die Durchführung von Veranstaltungen durch die SEG Unternehmensgruppe (nachfolgend „Vermieter/Veranstalter“ genannt). Der Einbeziehung abweichender AGBs des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Veranstalter ist die SEG Unternehmensgruppe, bei Kooperationen wird der Mieter ausdrücklich darauf hingewiesen. 

Der Vertrag kommt mit einer Bestätigung durch den Vermieter zu Stande.

Die Leistungen des Veranstalters und die hiermit verbundene Vergütungshöhen richten sich nach denen im Angebot/Vertrag beschriebenen Positionen. Einzelheiten hierzu können dem Angebot/Vertrag entnommen werden, welche Bestandteile des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages sind.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Zustandekommen des Vertrages durch den Veranstalter. Die Zahlung wird mit Veranstaltungsbeginn fällig. Gerät der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in Verzug behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. Hinsichtlich der zu ersetzenden Kosten gelten mindestens 10% zuzüglich der vereinbarten Summe. Zahlt der Kunde nicht, wird er von der Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.

Die Standvergabe erfolgt durch den Veranstalter. Die vor der Veranstaltung bekannt gegebenen Auf- und Abbauzeiten sind verbindlich. Kosten, die aufgrund der Nichteinhaltung dieser Zeiten entstehen, gehen zu Lasten des Verursachers. Mieter dürfen nur an ihren Ständen oder vom Veranstalter zugewiesenen Werbeflächen Exponate und Werbemittel nutzen.

Wird der gemietet Standplatz nicht durch den Mieter bezogen, so behält sich der Vermieter vor die vereinbarte Platzmiete in doppelter Höhe zu erheben. 

Der Verkaufsstand ist zu den vertraglich erwähnten Öffnungszeiten zu betreiben auch die damit in Verbindung stehende Außenbeleuchtung. Bei Billigung der Vorgaben ist eine Vertragsstrafe durch den Vermieter möglich. 

Zusätzlich wird das Betreiberschild, wie auch alle wichtigen Informationen für die Gäste, gut sichtbar am Verkaufsstand angebracht. 

Für eine ansprechende Außenwirkung sowie tägliche Reinigung des Verkaufsstandes und im direkten Umfeld ist durch den Mieter Sorge zu tragen. Fett- und ölhaltiges Schmutz- und Spülwasser muss über einen Fettabscheider entsorgt werden.

Bei Zuwiderhandlung übernimmt der Mieter die komplett entstandenen Kosten. 

Die Verkaufshütten müssen dem Umfeld und dem Charakter der Veranstaltung angepasst und gestaltet sein. 

Der Mieter ist verpflichtet sich an das Jugendschutzgesetz, die Richtlinien nach HAACP Standard sowie die Bedingungen des Mindestlohngesetzes einzuhalten. 

Der Veranstalter übernimmt weder Obhutspflicht noch Haftung für Verlust oder Schäden an Ausstellungsgüter und Standeinrichtungen des Kunden. Bodenverankerungen oder Veränderung jeglicher Art dürfen erst nach Information und Zustimmung mit dem Veranstalter angebracht werden. Der Mieter ist verpflichtet eine eigene Haftpflicht-, Stand- und Feuerversicherung zu besitzen und diese auf Verlangen vorzulegen. 

Der Mieter sichert mit Abschluss des Vertrages zu, dass die Verkaufshütte polizeilichen- und baubehördlichen Vorschriften entspricht.

Die Elektroinstallationen sind entsprechend den gültigen VDE Richtlinien zu errichten. Alle Prüfdokumente müssen bei Verlangen dem Vermieter vorgelegt werden, die Restlaufzeit sollt mind. 6 Monate betragen. 

Der Mieter verfügt über eine gültige Gestattung/Schankerlaubnis. Sollte diese noch nicht vorliegen, muss der Mieter selbständig die benötigte Erlaubnis beim Amt für öffentliche Ordnung in Chemnitz beantragen.

Mündliche Absprachen sind ungültig. Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen müssen in schriftlicher Form eingereicht werden. 

Den Anordnungen des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann es zu einem Ausschluss des Mieters auf der Veranstaltung kommen.  

 

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT 

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag einschließlich seiner Beendigung ist ausschließlich unser Geschäftssitz. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  

Die SEG Unternehmensgruppe behält sich das Recht vor die Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern und den Kunden schnellstmöglich zu informieren.

 

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung (EU) Nr. 524/2013

 

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

 

Wir sind grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Stand: 04/2024